Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Dieses Gesetz tritt mit Beginn der XV. Gesetzgebungsperiode des Steiermärkischen Landtages in Kraft. Die Präsidentin/Der Präsident hat diesen Zeitpunkt in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ kundzumachen.
In Kraft seit 25.10.2005 bis 31.12.9999
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