Eine Beschränkung des Umfanges der Geschäftsbefugnisse der Liquidatoren (§. 44) hat gegen dritte Personen keine rechtliche Wirkung.Eine Beschränkung des Umfanges der Geschäftsbefugnisse der Liquidatoren (Paragraph 44,) hat gegen dritte Personen keine rechtliche Wirkung.
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