Anl. 1 Gem-VBG

Gem-VBG - Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Verwendung:

Einreihungserfordernis:

Ärztlicher Dienst

Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufs

Höherer psychologischer Dienst

Abschluss der philosophischen oder naturwissenschaftlichen

 

Studien mit dem HauptfachPsychologie

Entlohnungsgruppe fh§ 1a

Voraussetzung für die Einreihung in die Entlohnungsgruppe fh sind die Verwendung als Amtsleiter(in) oder als leitende(r) Sachbearbeiter(in) im Verwaltungsdienst und

  1. 1.

    Verwendung

    Einreihungserfordernis

    Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG

    Berechtigung zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG

    Medizinisch-technischer Fachdienst

    Berechtigung zur Ausübung des medizinisch-technischen Fachdienstes nach den Bestimmungen des MTF-SHD-G

    Hebamme

    Berechtigung zur Ausübung des Berufs einer Hebamme und eine vierjährige einschlägige Praxis

    Bibliothekarin oder Bibliothekar

    Erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs für hauptamtliche Bibliothekarinnen und Bibliothekare des Büchereiverbands Österreich (Grundausbildung und Vertiefung)

    1. (6) Für die Verwendungen nach Abs 5 kommen folgende Dienstklassen in Betracht:

      Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG:

      1. diplomierte Gesundheits- undKrankenschwestern und -pflegerbzw Stationsschwestern und -pfleger

      Dienstklassen I bis IV

      2. diplomierte Hauptschwestern und-pfleger bzw Pflegedienstleiterinnenund -leiter

      Dienstklassen I bis V

      Medizinisch-technischer Dienst

      Dienstklassen I bis V

      Hebammen:

       

      1. Hebammen

      Dienstklassen I bis IV

      2. Haupthebammen

      Dienstklassen I bis V

      Entlohnungsgruppe d (Mittlerer Dienst)§ 4
      1. (1) Voraussetzung für die Einreihung in die Entlohnungsgruppe d sind die für den Dienst in dieser Entlohnungsgruppe erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten bzw Fertigkeiten.

        Verwendung

        Einreihungserfordernis

        Dienst der Pflegehilfe

        Berechtigung zur Ausübung von Tätigkeiten des Dienstes zur Pflegehilfe nach dem GuKG

        Sanitätshilfsdienst

        Berechtigung zur Ausübung von Tätigkeiten des Sanitätshilfsdienstes nach dem MTF-SHD-G

        Entlohnungsgruppen w2 und w3 (Wachdienst)§ 5

        Die Einreihungserfordernisse für Wachebeamtinnen und Wachebeamte des Bundes (Z 12.1 bis 13.4 der Anlage 1 des BDG 1979 in der Fassung des Gesetzes BGBl Nr 389/1994) gelten sinngemäß.

        2. Abschnitt
        Entlohnungsschema HDEinreihungserfordernisse§ 6

        Für die Einreihung von Vertragsbediensteten in die Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas HD gelten folgende Einreihungserfordernisse:

        Entlohnungsgruppe

        Erfordernisse:

        p1

        Abgeschlossener Lehrberuf und

        1. 1.

          Der Lehrberuf in den Entlohnungsgruppen p1 bis p3 ist nachzuweisen:

          1. 1.

            Voraussetzung für eine Einreihung in die Entlohnungsgruppe kp ist

            1. 1.

              Voraussetzung für eine Einreihung in die Entlohnungsgruppe gp ist

              1. 1.

                Voraussetzung für eine Reihung in die Entlohnungsgruppe bö ist

                1. 1.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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