Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Im Fall eines Neuerungsvertrages (Novation) kommt die Gebühr für das Rechtsgeschäft in Anwendung, in welches das frühere Rechtsgeschäft umgeändert wurde.
In Kraft seit 20.12.1957 bis 31.12.9999
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