Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Die nach dem Tiroler Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz, LGBl. Nr. 55/1999, bestellte Gleichbehandlungskommission der Stadt Innsbruck und die Gleichbehandlungsbeauftragte der Stadt Innsbruck bleiben bis zum Ende der Funktionsdauer im Amt.
In Kraft seit 02.07.2008 bis 31.12.9999
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