Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Förderungsmittel für Vorhaben gemäß § 11 können gewährt werden an:
1.
natürliche Personen;
2.
juristische Personen;
3.
Personengesellschaften.
In Kraft seit 18.06.2009 bis 31.12.9999
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