Förderungsmittel für Vorhaben gemäß § 11 können gewährt werden an: Förderungsmittel für Vorhaben gemäß Paragraph 11, können gewährt werden an:
1.Ziffer einsnatürliche Personen;
2.Ziffer 2juristische Personen;
3.Ziffer 3Personengesellschaften.
In Kraft seit 18.06.2009 bis 31.12.9999
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