Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinn des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG).
In Kraft seit 01.03.2014 bis 31.12.9999
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