Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Soweit in anderen Bundesgesetzen auf Bestimmungen verwiesen ist, die durch dieses Bundesgesetz geändert oder aufgehoben werden, erhält die Verweisung ihren Inhalt aus den entsprechenden Bestimmungen in der Fassung dieses Bundesgesetzes.
In Kraft seit 01.01.1976 bis 31.12.9999
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