Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
In Kraft seit 25.04.2018 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 1 FGG 2019
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 1 FGG 2019 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 1 FGG 2019