Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(Anm.: Änderungen des Gerichtsgebührengesetzes, BGBl. Nr. 501/1984)Anmerkung, Änderungen des Gerichtsgebührengesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 501 aus 1984,)
In Kraft seit 01.10.1995 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 4 EWIVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 4 EWIVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 4 EWIVG