Anl. 1 EWIVG Artikel 43

EWIVG - EWIV-Ausführungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung gilt ab 1. Juli 1989; hiervon ausgenommen sind die Artikel 39, 41 und 42, die vom Inkrafttreten dieser Verordnung an gelten.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 25. Juli 1985.

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1Ziffer eins ) ABl. Nr. C 14 vom 15. Februar 1974, S 30, und ABl. Nr. C 103 vom 28. April 1978, S 4.

2Ziffer 2 ) ABl. Nr. C 163 vom 11. Juli 1977, S 17.

3Ziffer 3 ) ABl. Nr. C 108 vom 15. Mai 1975, S 46.

4Ziffer 4 ) ABl. Nr. L 65 vom 14. März 1968, S 8.

In Kraft seit 01.10.1995 bis 31.12.9999
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