§ 3 EV (Einreihungsverordnung), Lehrveranstaltungen im Rahmen der Hochschullehrgänge und Lehrgänge an den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen - JUSLINE Österreich
§ 3 EV Lehrveranstaltungen im Rahmen der Hochschullehrgänge und Lehrgänge an den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Auf die Einreihung der Lehrveranstaltungen im Rahmen der Hochschullehrgänge und Lehrgänge findet § 2 entsprechend Anwendung.
In Kraft seit 01.10.2007 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 3 EV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 3 EV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 3 EV