§ 8 EV Inkrafttreten bzw. Außerkrafttreten

EV - Einreihungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.03.2025
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Einreihung von Lehr- bzw. Unterrichtsveranstaltungen der Lehrbeauftragten im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, BGBl. II Nr. 256/2004, tritt mit Ablauf des 30. September 2007 außer Kraft.Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Einreihung von Lehr- bzw. Unterrichtsveranstaltungen der Lehrbeauftragten im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2004,, tritt mit Ablauf des 30. September 2007 außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3Die Überschrift des § 4, § 4, die Überschrift des § 6, § 6 sowie § 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 90/2017 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Die Überschrift des Paragraph 4,, Paragraph 4,, die Überschrift des Paragraph 6,, Paragraph 6, sowie Paragraph 7, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2017, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
In Kraft seit 01.04.2017 bis 31.12.9999
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