§ 8 EV

EV - Einreihungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.

(2) Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Einreihung von Lehr- bzw. Unterrichtsveranstaltungen der Lehrbeauftragten im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, BGBl. II Nr. 256/2004, tritt mit Ablauf des 30. September 2007 außer Kraft.

(3) Die Überschrift des § 4, § 4, die Überschrift des § 6, § 6 sowie § 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 90/2017 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

In Kraft seit 01.04.2017 bis 31.12.9999
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