Art. 5 ErbStG

ErbStG - Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 41/1955, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 656/1989, wird wie folgt geändert:

1.

(Anm.: Änderung des § 15)

2.

Z 1 ist auf Erwerbe von Todes wegen nach Personen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1992 verstorben sind.

In Kraft seit 13.01.1993 bis 31.12.9999
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