Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.04.2025
(1)Absatz eins§ 65 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/2009 tritt mit 1. April 2009 in Kraft. Die Bestimmung ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn das Datum der Entscheidung erster Instanz nach dem 31. März 2009 liegt.Paragraph 65, Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2009, tritt mit 1. April 2009 in Kraft. Die Bestimmung ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn das Datum der Entscheidung erster Instanz nach dem 31. März 2009 liegt.
(2)Absatz 2Die Aufhebung des § 73a tritt mit 1. April 2009 in Kraft.Die Aufhebung des Paragraph 73 a, tritt mit 1. April 2009 in Kraft.
In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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