§ 493 EO

EO - Exekutionsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

§§ 382b, 382e, 382g Abs. 2 und 3, § 387 Abs. 3 und 4, § 390 Abs. 4 und § 393 Abs. 2 in der Fassung des 2. Gewaltschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 40/2009, treten mit 1. Juni 2009 in Kraft und sind anzuwenden, wenn der Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung nach dem 31. Mai 2009 bei Gericht einlangt.

In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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