Die Aufschiebung der Exekution wegen einer Zahlungsvereinbarung nach § 45a ist bis zum Beginn der Versteigerung möglich. Die Aufschiebung der Exekution wegen einer Zahlungsvereinbarung nach Paragraph 45 a, ist bis zum Beginn der Versteigerung möglich.
In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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