Norm: EO §157 Abs2EO §159 Z4
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen der §§ 157 Abs 2, 159 Z 4 EO kann nicht abgeleitet werden, daß die Liegenschaft selbst nicht mehr dem Vermögen des Verpflichteten zugerechnet werden kann, sondern sozusagen in das Eigentum der dann als selbständiges Rechtssubjekt zu denkenden Verteilungsmasse übergegangen wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 139/83 Entscheidungstex... mehr lesen...