Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Verordnungen gemäß § 14 Z 3 haben auf die österreichische Stromversorgungslage sowie auf Verpflichtungen im Sinne des § 4 Abs. 2 Bedacht zu nehmen.
In Kraft seit 26.02.2013 bis 31.12.9999
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