Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Hohen Vertragschließenden Teile sichern allen ihrer Jurisdiktion unterstehenden Personen die in Abschnitt I dieser Konvention niedergelegten Rechte und Freiheiten zu.
In Kraft seit 01.11.1998 bis 31.12.9999
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