§ 20 EnLG Erneuerbare Energien

EnLG - Energielenkungsgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Verordnungen gemäß § 14 Z 5 können gegenüber den Festlegungen anderer Rechtsvorschriften hinsichtlich erneuerbarer Energien eine abweichende Regelung vorsehen, insoweit dies zur Sicherstellung der Versorgung mit elektrischer Energie erforderlich ist.

In Kraft seit 26.02.2013 bis 31.12.9999
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