§ 16 EnLG Anweisungen an Marktteilnehmer

EnLG - Energielenkungsgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

Verordnungen gemäß § 14 Z 1 haben die Erteilung jener Anweisungen an Erzeuger, Netzbetreiber, Bilanzgruppenkoordinatoren, Bilanzgruppenverantwortliche und Stromhändler zur Erzeugung, Übertragung, Verteilung und den Handel vorzusehen, die zur Sicherstellung der Versorgung mit elektrischer Energie notwendig sind.

In Kraft seit 26.02.2013 bis 31.12.9999
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