§ 18 EKEG GIRÄG 2003 In-Kraft-Treten

EKEG GIRÄG 2003 - Eigenkapitalersatz-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Es ist auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 verwirklicht werden.

(2) Die §§ 14 Abs. 1 und 15 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.

In Kraft seit 28.07.2010 bis 31.12.9999
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