Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Diese Verordnung gilt für Eisenbahnunternehmen auf Haupt- und Nebenbahnen im Sinne des § 4 Abs. 1 und 2 des Eisenbahngesetzes 1957.
In Kraft seit 15.03.2003 bis 31.12.9999
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