Gemeinsame Sicherheitsmethoden, die von der Europäischen Kommission erlassen werden, sind Methoden zur Beschreibung der Art und Weise, wie Folgendes bewertet wird:
1.Ziffer einsdas bestehende Sicherheitsniveau
a)Litera afür den Bau und den Betrieb von Haupt- und vernetzten Nebenbahnen;
b)Litera bfür den Betrieb von Schienenfahrzeugen auf solchen Eisenbahnen;
c)Litera cfür den Verkehr auf solchen Eisenbahnen;
2.Ziffer 2die Erreichung der gemeinsamen Sicherheitsziele
a)Litera afür den Bau und den Betrieb von Haupt- und vernetzten Nebenbahnen;
b)Litera bfür den Betrieb von Schienenfahrzeugen auf solchen Eisenbahnen;
c)Litera cfür den Verkehr auf solchen Eisenbahnen;
3.Ziffer 3die bestehenden Anforderungen an die Sicherheit
a)Litera ades Betriebes von Haupt- und vernetzten Nebenbahnen;
b)Litera bdes Betriebes von Schienenfahrzeugen auf solchen Eisenbahnen;
c)Litera cdes Verkehrs auf solchen Eisenbahnen.
In Kraft seit 27.07.2006 bis 31.12.9999
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