Gemeinsame Sicherheitsmethoden, die von der Europäischen Kommission erlassen werden, sind Methoden zur Beschreibung der Art und Weise, wie Folgendes bewertet wird:
1. | das bestehende Sicherheitsniveau | |||||||||
a) | für den Bau und den Betrieb von Haupt- und vernetzten Nebenbahnen; | |||||||||
b) | für den Betrieb von Schienenfahrzeugen auf solchen Eisenbahnen; | |||||||||
c) | für den Verkehr auf solchen Eisenbahnen; | |||||||||
2. | die Erreichung der gemeinsamen Sicherheitsziele | |||||||||
a) | für den Bau und den Betrieb von Haupt- und vernetzten Nebenbahnen; | |||||||||
b) | für den Betrieb von Schienenfahrzeugen auf solchen Eisenbahnen; | |||||||||
c) | für den Verkehr auf solchen Eisenbahnen; | |||||||||
3. | die bestehenden Anforderungen an die Sicherheit | |||||||||
a) | des Betriebes von Haupt- und vernetzten Nebenbahnen; | |||||||||
b) | des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf solchen Eisenbahnen; | |||||||||
c) | des Verkehrs auf solchen Eisenbahnen. |
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