Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Die Verkehrskonzession erlischt:
1.
bei Nichteinhaltung der festgesetzten Verkehrseröffnungsfrist;
2.
durch Entziehung der Verkehrskonzession;
3.
mit dem Tod oder sonstigem Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des Inhabers der Verkehrskonzession.
In Kraft seit 27.11.2015 bis 31.12.9999
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