Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Erteilung einer Verkehrskonzession ist bei der Behörde zu beantragen. Im Antrag ist der örtliche Bereich, in dem Eisenbahnverkehrsdienste erbracht werden sollen, darzustellen; beizugeben sind die im § 15a angeführten Angaben und Unterlagen.
In Kraft seit 23.12.2020 bis 31.12.9999
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