Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Die Verkehrsgenehmigung erlischt:
1.
durch Entziehung der Verkehrsgenehmigung;
2.
mit dem Tod oder sonstigem Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des Inhabers der Verkehrsgenehmigung.
In Kraft seit 27.11.2015 bis 31.12.9999
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