Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
Die Ausfolgung der infolge der Anordnungen dieses Gesetzes vorgenommenen gerichtlichen Erläge ist von der Entrichtung der Verwahrungsgebühr befreit.
In Kraft seit 15.04.1954 bis 31.12.9999
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