Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
Paragraph 42,
Nicht mehr geltend. (Artikel 2 Z. 5 der Kundmachung.) Nicht mehr geltend. (Artikel 2 Ziffer 5, der Kundmachung.)
In Kraft seit 15.04.1954 bis 31.12.9999
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