§ 42 EisbEG

EisbEG - Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024

Nicht mehr geltend. (Artikel 2 Z 5 der Kundmachung.)

In Kraft seit 15.04.1954 bis 31.12.9999
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