§ 32 EisbBFG

EisbBFG - Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister/die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, in zivilrechtlichen Belangen im Einvernehmen mit dem Bundesminister/der Bundesministerin für Justiz, betraut.

In Kraft seit 01.07.2013 bis 31.12.9999
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