§ 126 EheG

EheG - Ehegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025

Eingaben, Protokolle und Beilagen gemäß den §§ 124 und 125 sind gebührenfrei.Eingaben, Protokolle und Beilagen gemäß den Paragraphen 124 und 125 sind gebührenfrei.

In Kraft seit 01.08.1938 bis 31.12.9999
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