§ 114 EheG

EheG - Ehegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Wirkung der Scheidung einer Ehe von Tisch und Bett wird durch das Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht berührt. Der Scheidung der Ehe von Tisch und Bett steht die Trennung der Ehe von Tisch und Bett nach dem bisherigen burgenländischen Eherecht gleich.

In Kraft seit 01.08.1938 bis 31.12.9999
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