§ 108 EheG

EheG - Ehegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

(Anm.: § 108 aufgehoben durch Art. II Z 7 BGBl. Nr. 566/1983)

In Kraft seit 01.01.1984 bis 31.12.9999
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