Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 31b Abs. 2 des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 125/2006, wird verordnet:
In Kraft seit 01.05.2008 bis 31.12.9999
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