§ 85 BWG

BWG - Bankwesengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Die Wirkungen der Aufsicht treten mit Beginn des Tages ein, der der öffentlichen Bekanntmachung des Edikts über die Anordnung der Geschäftsaufsicht folgt.

In Kraft seit 13.09.1997 bis 31.12.9999
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