Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.04.2025
Paragraph 85,
Die Wirkungen der Aufsicht treten mit Beginn des Tages ein, der der öffentlichen Bekanntmachung des Edikts über die Anordnung der Geschäftsaufsicht folgt.
In Kraft seit 13.09.1997 bis 31.12.9999
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