§ 85 BWG

Bankwesengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.09.1997 bis 31.12.9999

Die Wirkungen der Aufsicht treten mit dem Beginn des Tages ein, an dem das Ediktder der öffentlichen Bekanntmachung des Edikts über die Anordnung der Geschäftsaufsicht an der Gerichtstafel angeschlagen worden istfolgt.

Stand vor dem 12.09.1997

In Kraft vom 01.01.1994 bis 12.09.1997

Die Wirkungen der Aufsicht treten mit dem Beginn des Tages ein, an dem das Ediktder der öffentlichen Bekanntmachung des Edikts über die Anordnung der Geschäftsaufsicht an der Gerichtstafel angeschlagen worden istfolgt.

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