Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Erkenntnisse und Beschlüsse, die nicht bloß verfahrensleitend sind, sind in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu veröffentlichen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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