Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Lieferaufträge sind entgeltliche Verträge, deren Vertragsgegenstand der Kauf, das Leasing, die Miete, die Pacht oder der Ratenkauf von Waren, mit oder ohne Kaufoption, einschließlich von Nebenarbeiten wie dem Verlegen und der Installation, ist.
In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
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