Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Sofern dem öffentlichen Auftraggeber genügend geeignete Unternehmer bekannt sind, ist die Durchführung eines geladenen Wettbewerbes im Unterschwellenbereich zulässig.
In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
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