Aufträge können aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden, sofern das dynamische Beschaffungssystem gemäß den §§ 322 und 323 eingerichtet und betrieben wird. Aufträge können aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden, sofern das dynamische Beschaffungssystem gemäß den Paragraphen 322 und 323 eingerichtet und betrieben wird.
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