Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Sonstige Abflüsse, insbesondere solche aus landwirtschaftlichen Anlagen, wie z.B. aus Stallungen, Düngersammelanlagen oder Silos, sind so zu sammeln, dass die Hygiene und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet werden.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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