§ 21f BThPG

BThPG - Bundestheaterpensionsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Paragraph 21 f,

§ 37 APG ist sinngemäß anzuwenden. Paragraph 37, APG ist sinngemäß anzuwenden.

In Kraft seit 10.10.2024 bis 31.12.9999
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