§ 301 BSVG

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die §§ 80 Abs. 2, 88 Abs. 1, 95 Abs. 2 und 4 sowie 181 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 155/2005 treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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