Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
Der Versicherungsträger trifft nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Vorsorge für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (Unfallverhütung) sowie für eine wirksame erste Hilfe.
In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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