§ 34 BStMG

BStMG - Bundesstraßen-Mautgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
  1. (1)Absatz einsMit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2002, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2002,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die Mautstreckenverordnung, BGBl. Nr. 615/1996, ist außer Kraft getreten.Die Mautstreckenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 615 aus 1996,, ist außer Kraft getreten.
In Kraft seit 17.11.2023 bis 31.12.9999
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