§ 34 BStMG Außerkrafttreten

Bundesstraßen-Mautgesetz 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.11.2023 bis 31.12.9999
(1) Mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2002, außer Kraft.

(2) Die Mautstreckenverordnung, BGBl. Nr. 615/1996, ist außer Kraft getreten.

  1. (1)Absatz einsMit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2002, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2002,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die Mautstreckenverordnung, BGBl. Nr. 615/1996, ist außer Kraft getreten.Die Mautstreckenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 615 aus 1996,, ist außer Kraft getreten.

Stand vor dem 16.11.2023

In Kraft vom 01.01.2003 bis 16.11.2023
(1) Mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2002, außer Kraft.

(2) Die Mautstreckenverordnung, BGBl. Nr. 615/1996, ist außer Kraft getreten.

  1. (1)Absatz einsMit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2002, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2002,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die Mautstreckenverordnung, BGBl. Nr. 615/1996, ist außer Kraft getreten.Die Mautstreckenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 615 aus 1996,, ist außer Kraft getreten.

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