§ 5d BStG 1971

BStG 1971 - Bundesstraßengesetz 1971

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat durch Verordnung nähere Bestimmungen zu erlassen über

1.

Ablauf und maßgebliche Elemente und Aspekte der Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit,

2.

Ablauf und maßgebliche Kriterien des Straßenverkehrssicherheitsaudits,

3.

Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsbewertung des in Betrieb befindlichen Straßennetzes und Art der Veröffentlichung von Straßenabschnitten mit hoher Unfallhäufigkeit,

4.

Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen,

5.

die erforderliche fachliche Qualifikation der Straßenverkehrssicherheitsgutachter und

6.

Inhalte und Umfang der Lehrgänge für Straßenverkehrssicherheitsgutachter gemäß § 5a Abs. 5 und § 5c Abs. 3 und 4.

In Kraft seit 28.07.2022 bis 31.12.9999
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