Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat durch Verordnung nähere Bestimmungen zu erlassen über
1. | Ablauf und maßgebliche Elemente und Aspekte der Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit, | |||||||||
2. | Ablauf und maßgebliche Kriterien des Straßenverkehrssicherheitsaudits, | |||||||||
3. | Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsbewertung des in Betrieb befindlichen Straßennetzes und Art der Veröffentlichung von Straßenabschnitten mit hoher Unfallhäufigkeit, | |||||||||
4. | Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen, | |||||||||
5. | die erforderliche fachliche Qualifikation der Straßenverkehrssicherheitsgutachter und | |||||||||
6. | Inhalte und Umfang der Lehrgänge für Straßenverkehrssicherheitsgutachter gemäß § 5a Abs. 5 und § 5c Abs. 3 und 4. |
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