Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat durch Verordnung nähere Bestimmungen zu erlassen über
1. | Ablauf und maßgebliche Elemente und Aspekte der Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit, | |||||||||
2. | Ablauf und maßgebliche Kriterien des Straßenverkehrssicherheitsaudits, | |||||||||
3. | Ablauf und maßgebliche Aspekte der | |||||||||
4. | Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen, | |||||||||
5. | die erforderliche fachliche Qualifikation der Straßenverkehrssicherheitsgutachter und | |||||||||
6. | Inhalte und Umfang der Lehrgänge für Straßenverkehrssicherheitsgutachter gemäß § 5a Abs. 5 und § 5c Abs. 3 und 4. |
Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat durch Verordnung nähere Bestimmungen zu erlassen über
1. | Ablauf und maßgebliche Elemente und Aspekte der Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit, | |||||||||
2. | Ablauf und maßgebliche Kriterien des Straßenverkehrssicherheitsaudits, | |||||||||
3. | Ablauf und maßgebliche Aspekte der | |||||||||
4. | Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen, | |||||||||
5. | die erforderliche fachliche Qualifikation der Straßenverkehrssicherheitsgutachter und | |||||||||
6. | Inhalte und Umfang der Lehrgänge für Straßenverkehrssicherheitsgutachter gemäß § 5a Abs. 5 und § 5c Abs. 3 und 4. |