§ 5d BStG 1971

Bundesstraßengesetz 1971

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.07.2022 bis 31.12.9999

Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat durch Verordnung nähere Bestimmungen zu erlassen über

1.

Ablauf und maßgebliche Elemente und Aspekte der Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit,

2.

Ablauf und maßgebliche Kriterien des Straßenverkehrssicherheitsaudits,

3.

Ablauf und maßgebliche Aspekte der StraßenverkehrssicherheitsanalyseStraßenverkehrssicherheitsbewertung des in Betrieb befindlichen Straßennetzes und Art der Veröffentlichung von Straßenabschnitten mit hoher Unfallhäufigkeit,

4.

Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen,

5.

die erforderliche fachliche Qualifikation der Straßenverkehrssicherheitsgutachter und

6.

Inhalte und Umfang der Lehrgänge für Straßenverkehrssicherheitsgutachter gemäß § 5a Abs. 5 und § 5c Abs. 3 und 4.

Stand vor dem 27.07.2022

In Kraft vom 28.07.2021 bis 27.07.2022

Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat durch Verordnung nähere Bestimmungen zu erlassen über

1.

Ablauf und maßgebliche Elemente und Aspekte der Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit,

2.

Ablauf und maßgebliche Kriterien des Straßenverkehrssicherheitsaudits,

3.

Ablauf und maßgebliche Aspekte der StraßenverkehrssicherheitsanalyseStraßenverkehrssicherheitsbewertung des in Betrieb befindlichen Straßennetzes und Art der Veröffentlichung von Straßenabschnitten mit hoher Unfallhäufigkeit,

4.

Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen,

5.

die erforderliche fachliche Qualifikation der Straßenverkehrssicherheitsgutachter und

6.

Inhalte und Umfang der Lehrgänge für Straßenverkehrssicherheitsgutachter gemäß § 5a Abs. 5 und § 5c Abs. 3 und 4.

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