§ 5d BStG 1971 Verordnungsermächtigungen

Bundesstraßengesetz 1971

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.07.2022 bis 31.12.9999
§ 5d.Paragraph 5 d,

Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat durch Verordnung nähere Bestimmungen zu erlassen über

  1. 1.Ziffer einsAblauf und maßgebliche Elemente und Aspekte der Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit,
  2. 2.Ziffer 2Ablauf und maßgebliche Kriterien des Straßenverkehrssicherheitsaudits,
  3. 3.Ziffer 3Ablauf und maßgebliche Aspekte der StraßenverkehrssicherheitsanalyseStraßenverkehrssicherheitsbewertung des in Betrieb befindlichen Straßennetzes und Art der Veröffentlichung von Straßenabschnitten mit hoher Unfallhäufigkeit,
  4. 4.Ziffer 4Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen,
  5. 5.Ziffer 5die erforderliche fachliche Qualifikation der Straßenverkehrssicherheitsgutachter und
  6. 6.Ziffer 6Inhalte und Umfang der Lehrgänge für Straßenverkehrssicherheitsgutachter gemäß § 5a Abs. 5 und § 5c Abs. 3 und 4.Inhalte und Umfang der Lehrgänge für Straßenverkehrssicherheitsgutachter gemäß Paragraph 5 a, Absatz 5 und Paragraph 5 c, Absatz 3, und 4.

Stand vor dem 27.07.2022

In Kraft vom 28.07.2021 bis 27.07.2022
§ 5d.Paragraph 5 d,

Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat durch Verordnung nähere Bestimmungen zu erlassen über

  1. 1.Ziffer einsAblauf und maßgebliche Elemente und Aspekte der Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit,
  2. 2.Ziffer 2Ablauf und maßgebliche Kriterien des Straßenverkehrssicherheitsaudits,
  3. 3.Ziffer 3Ablauf und maßgebliche Aspekte der StraßenverkehrssicherheitsanalyseStraßenverkehrssicherheitsbewertung des in Betrieb befindlichen Straßennetzes und Art der Veröffentlichung von Straßenabschnitten mit hoher Unfallhäufigkeit,
  4. 4.Ziffer 4Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen,
  5. 5.Ziffer 5die erforderliche fachliche Qualifikation der Straßenverkehrssicherheitsgutachter und
  6. 6.Ziffer 6Inhalte und Umfang der Lehrgänge für Straßenverkehrssicherheitsgutachter gemäß § 5a Abs. 5 und § 5c Abs. 3 und 4.Inhalte und Umfang der Lehrgänge für Straßenverkehrssicherheitsgutachter gemäß Paragraph 5 a, Absatz 5 und Paragraph 5 c, Absatz 3, und 4.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten