§ 37 BStG 1971

BStG 1971 - Bundesstraßengesetz 1971

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur, ABl. Nr. L 319 vom 29.11.2008 S. 59, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/1936 zur Änderung der Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur, ABl. Nr. L 305 vom 26.11.2019 S. 1;

2.

Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG, ABl. Nr. L 197 vom 24.7.2012 S. 1.

In Kraft seit 28.07.2022 bis 31.12.9999
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